Geschäftsausstattung

Betriebs- und Geschäftsausstattung (kurz BGA oder BuGA) ist ein Begriff des kaufmännischen Rechnungswesens. Darunter fallen Gegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft eines Unternehmens dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind, beispielsweise Büromöbel, Computer, Schreibmaschinen oder Werkstatteinrichtungen. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird in der Bilanz nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften gem. § 266 HGB unter dem Posten „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen. In der Bilanz wird sie den Sachanlagen zugeordnet und ist damit ein Teil des Anlagevermögens.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird im ersten Teil des Inventars als Vermögensposten geführt.
(Quelle Wikipedia)